Manuelle Therapie

Die Manuelle Therapie ist eine spezielle Be­handlungsform, um Funktionsstörungen des Be­wegungssystems zu beseitigen und Schm­er­zen zu lindern. Mit der Ma­n­u­el­len Therapie wer­den blockierte oder ein­ge­schränk­te Gelenke ge­zielt mobilisiert und überbewegliche Gelenke stabilisiert.

Grundsätzlich können Bewegungsstörungen an jedem Gelenk auftreten. Sie wer­den zum Bei­spiel durch mangelnde Bewegung nach einer Verletzung ver­ur­sacht. Auch Operationen mit anschließender Ruhigstellung können Grund für Be­weg­lich­keits­stö­run­g­en sein. Denn dabei kommt es nicht nur zu einer Verkürzung der Mus­kulatur, auch gelenkumgebende Strukturen wie bspw. die Gelenkkapsel oder Seh­nen ver­än­dern sich. Mit den gezielten Mobilisations-, Dehn- und Ent­las­tungs­tech­ni­ken der Manuellen Therapie wird die Funktionsfähigkeit des Be­we­g­ungs­ap­pa­ra­tes wieder hergestellt.

Ihre manuelle Therapie

  • Individuelle Betreuung durch ze­r­ti­fi­zier­ten Ma­nu­al­the­ra­peu­ten
  • Ausführliche Be­fund­er­he­bung
  • Aufstellung eines in­di­vi­du­el­len Be­han­d­lungs­plans mit ge­mein­sam­en Fest­le­gen des The­ra­pie­ziels
  • Behandlung Ihrer Ge­lenk- und Mus­kel­funkt­ions­stö­run­g­en mit ma­n­uel­ler Ther­ap­ie un­ter stän­di­ger Kon­trol­le des The­ra­pie­fort­schrit­ts

Wie erhalte ich Physiotherapie?

1. Arzt aufsuchen:

Ihr behandelnder Arzt kann Ihnen zur (unterstützenden) Krankheitsbehandlung Physiotherapie verordnen. Hierfür gibt es die Heilmittel-Richtlinien zur Verordnung von Physiotherapie und den dazugehörigen Heilmittelkatalog. Dieser Katalog legt das in der Regel medizinisch Notwendige fest, z. B. die Gesamtverordnungsmenge, die grundsätzlich ausreichen soll, das festgelegte Therapieziel zu erreichen. Ist die Gesamtverordnungsmenge bereits ausgeschöpft, kann der Arzt jedoch – medizinisch begründet – zusätzliche Behandlungen verordnen.

2. Verordnung erhalten:

Auf der Heilmittelverordnung notiert der Arzt die Diagnose mit Leitsymptomatik, Verordnungsmenge und Therapieziel. Zudem wird festgehalten, welche Therapie Sie erhalten und wie oft Sie pro Woche behandelt werden sollen. Hier muss auch vermerkt sein, wenn Sie den Physiotherapeuten nicht selbst aufsuchen können: Dann erfolgt die Behandlung in sogenannten „Hausbesuchen“.

3. Unsere Physiotherapiepraxis kontaktieren:

Vereinbaren Sie mit unserem Rezeptionsteam Ihre Behandlungstermine, wir reservieren diese fest für Sie. Daher ist es wichtig, Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, rechtzeitig (mindestens 24h vor dem Termin) abzusagen. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine stellen wir Ihnen privat in Rechnung. Falls Ihr Arzt auf dem Rezept nichts anderes notiert hat, müssen Sie innerhalb von 14 Tagen mit der Behandlung beginnen.

4. Die Therapie:

In unserer physiotherapeutischen Behandlung erfolgt immer zuerst ein Gespräch über die Erkrankung und eine genaue physiotherapeutische Untersuchung (Befund), aus der sich die aktiven oder passiven Behandlungstechniken ergeben.

5. Zuzahlungsregelung:

Die aktuelle Zuzahlung für Heilmittel beträgt 10,- € Rezeptgebühr je Verordnung und 10 % je Leistung. Diese Gebühren sind keine zusätzlichen Einnahmen des Therapeuten, sondern werden mit den Krankenkassen verrechnet. Die Höhe einer Zuzahlung hängt vom Wert der Verordnung ab. Es besteht eine Verpflichtung zur Zahlung der gesetzlichen Zuzahlung. Es sei denn Sie sind hiervon befreit. Die Zuzahlung muss spätestens zum zweiten Behandlungstermin beglichen werden. Setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, um zu klären, ob und ab wann Sie eine Befreiung erhalten können. Kinder sind generell befreit.

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